Verbindlichkeit
Grundlegend für eine wirksame und nachhaltige politische Interessenvertretung sind Verlässlichkeit und Regelhaftigkeit. Dies gelingt u.a. dadurch, dass die Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Interessenvertretung (Selbstvertretungsgremium, Behindertenbeauftragte) festgelegt werden. Genauso wichtig ist eine gute Einbettung der Interessenvertretung in die örtlichen Strukturen, also die Anbindung an politische Gremien, Netzwerke und Institutionen sowie eine Regelung der Kommunikations- und Informationswege.
Alle Regelungen zur Arbeit einer Interessenvertretung sollten in einer Satzung festgehalten werden. Die Satzung sorgt dafür, dass die Interessenvertretung als Teil der kommunalen Struktur anerkannt wird. Ihre Rolle für die Kommune und ihr Selbstverständnis werden damit klar definiert. Für alle Seiten schafft die Satzung deshalb Sicherheit Verlässlichkeit und eine Grundlage für eine vertrauensvolle und wirksame Zusammenarbeit. Interessierte Menschen mit Behinderungen können sich besser ein Bild von der Vertretung und ihrer Arbeitsweise machen und sich leichter selbst politisch einbringen.
„Die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen auch auf örtlicher Ebene ist eine Aufgabe von wesentlicher Bedeutung sowohl für die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen als auch für die selbstbestimmte und selbstständige Lebensführung, die Wahrnehmung der Menschen mit Behinderungen als Teil menschlicher Vielfalt sowie für den Schutz vor Diskriminierungen und Benachteiligungen. Das Nähere zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen bestimmen die Gemeinden und Gemeindeverbände durch Satzung.“
Behindertengleichstellungsgesetz NRW § 13
[Hervorhebungen durch die Redaktion]
Ist in der kommunalen Hauptsatzung verankert, wie die Belange von Menschen mit Behinderungen gewahrt werden? (Vergleichbar mit der Wahrung der Belange von Frauen)
Wurde oder wird gemeinsam mit Selbstvertreter*innen transparent eine wirksame Vertretungsstruktur vor Ort entwickelt?
Wurde die Arbeitsgrundlage des Selbstvertretungsgremiums (z. B. Gremiensatzung des Beirats o.ä.) maßgeblich von Selbstvertreter*innen vorgegeben und bestimmt?
Benennt die Gremiensatzung die Mitwirkungs- und Entscheidungsrechte des Gremiums innerhalb der Kommunalpolitik?
Stellt die Gremiensatzung sicher, dass die Selbstvertreter*innen die inhaltliche Arbeit selbst bestimmen? Zum Beispiel: Erstellung der Tagesordnung, Wahl des Vorsitzes, Maßnahmen.
Wurden in der Gremiensatzung zuverlässige Eckpunkte formuliert zu: Zielen, Wahlverfahren, Aufgaben, Arbeitsweise, Rechten, Zusammensetzung, Ressourcen und Unterstützungsleistungen?
Gleichstellung und Vernetzung
Für eine effektive politische Arbeit ist es wesentlich, dass die Interessenvertretungen (Selbstvertretungsgremium, Behindertenbeauftragte) an alle relevanten politischen Prozesse angebunden sind. Dazu gehört ein verbindlicher und regelmäßiger Austausch des Selbstvertretungsgremiums (Beirat o. ä.) mit dem Rat, den Ausschüssen, Verantwortlichen aus der Verwaltung und anderen Gremien.
Ebenfalls grundlegend ist die Vernetzung von Kommunalpolitik, Verwaltung und Behindertenbeauftragten mit örtlichen Selbstvertretungs-Strukturen sowie anderen lokalen Akteur*innen. Dies können politisch aktive Einzelpersonen, einzelne Selbsthilfegruppen oder Selbsthilfe-Zusammenschlüsse sein. Die Kommune sollte Selbstvertretungsstrukturen und politisches Engagement unterstützen.
„Die Vertragsstaaten garantieren Menschen mit Behinderungen die politischen Rechte sowie die Möglichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen zu genießen, und verpflichten sich, […]
b) aktiv ein Umfeld zu fördern, in dem Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten mitwirken können, und ihre Mitwirkung an den öffentlichen Angelegenheiten zu begünstigen, unter anderem […]
i) die Mitarbeit in nichtstaatlichen Organisationen und Vereinigungen, die sich mit dem öffentlichen und politischen Leben ihres Landes befassen, und an den Tätigkeiten und der Verwaltung politischer Parteien.“
Wird das Selbstvertretungsgremium (Beirat o.ä.) als wesentlicher Bestandteil der Kommunalpolitik verstanden?
Wird das Selbstvertretungsgremium (Beirat o. ä.) als politischer Diskussions-, Verhandlungs- und Entscheidungspartner anerkannt und aktiv in die politischen Prozesse mit einbezogen?
Versteht sich das Selbstvertretungsgremium (Beirat o. ä.) in der Zusammenarbeit mit Politik und Verwaltung als kritisches Korrektiv bezogen auf politische Entscheidungen und die Arbeit der Verwaltung?
Wurden verlässliche und barrierefreie Informations- und Kommunikationswege geschaffen, die es den Mitgliedern des Selbstvertretungsgremiums (Beirat o. ä.) ermöglichen, die kommunalpolitischen Prozesse im Ganzen und dauerhaft nachzuvollziehen?
Gibt es eine regelmäßige und konstruktive Zusammenarbeit des Selbstvertretungsgremiums (Beirat o.ä.)/des*der Behindertenbeauftragten mit der Kommunalpolitik und Verwaltung (etwa durch barrierefrei gestaltete Austauschtreffen)?
Gibt es eine regelmäßige und konstruktive Zusammenarbeit des Selbstvertretungsgremiums (Beirat o. ä.) / des*der Behindertenbeauftragten mit der lokalen Selbsthilfe?
Wenn es keinen örtlichen Selbsthilfezusammenschluss gibt, wird eine Gründung gefördert?
Anerkennung von Inklusion und Partizipation als Querschnittsanliegen
Die Umsetzung von Inklusion ist eine Aufgabe nicht nur für wenige spezielle Verwaltungs-Fachbereiche wie Bau, Soziales oder Schule. Behinderungen bestehen nicht nur in diesen Kontexten. Inklusion als Querschnittsthema berührt alle Lebensbereiche und alle Lebensbereiche sollten aus der behindertenpolitischen Perspektive betrachtet werden. Arbeit, Familienplanung, Freizeit und Kultur, der Abbau von Stereotypen und Vorurteilen oder ganz konkret: Ein unlesbarer Abfallkalender, ein mangelhaftes Notruf-System, fehlende oder zu barrierebehaftete Kulturangebote. All dies sind Beispiele für Themen, die behindertenpolitische Relevanz haben. Weil Behinderungen in allen Lebensbereichen auftreten, bedarf es der Beteiligung und Expertise Betroffener in allen politischen Entscheidungsprozessen.
„(1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern. Zu diesem Zweck verpflichten sich die Vertragsstaaten, […]
c) den Schutz und die Förderung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen in allen politischen Konzepten und allen Programmen zu berücksichtigen;“
Spätestens seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) gilt ein grundlegend neues und wegweisendes Verständnis von Behinderung: Man ist nicht behindert, man wird behindert. In der Definition der UN-BRK heißt es hierzu:
„Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristig körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.“
Aus dem Perspektivwechsel und dem Behinderungsbegriff der UN-Behindertenrechtskonvention ergibt sich ein wesentlicher und neuer gesamtgesellschaftlicher Auftrag: Nicht die Einzelperson mit Beeinträchtigung muss sich anpassen, um Barrieren zu überwinden. Umwelt- und einstellungsbedingte Barrieren müssen systematisch abgebaut oder bei zukünftigen Planungen von vornherein vermieden werden, um eine vollumfängliche Teilhabe für alle Menschen zu ermöglichen.
Auch das Land NRW nimmt diesen Ansatz mit seinem Aktionsplan ernst:
„[…] die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung systematisch und verbindlich auf allen gesellschaftlichen Ebenen durchzusetzen. Dieses „Disability Mainstreaming“ vereint die Aspekte Chancengleichheit, Recht auf Teilhabe und Schutz vor Diskriminierung. Auch fordert es die Identifizierung von benachteiligenden und ausschließenden Prozessen und den Abbau dieser Teilhabebarrieren. Disability Mainstreaming ist gleichsam Strategie, Instrument und Querschnittsziel.“
Mehr zu diesem Thema finden Sie im Aktionsplan NRW inklusiv 2022 der Landesregierung ab S. 24.
Wird Inklusion als Querschnittsanliegen von der Verwaltung bearbeitet durch zum Beispiel eine*n Behindertenbeauftragte*n oder eine Koordinierungsstelle?
Wird die politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen grundsätzlich für alle Fachbereiche bei der Entwicklung und Planung von Prozessen als erforderlich betrachtet und angestrebt?
Wird die Expertise der Interessenvertretungen (Selbstvertretungsgremium, Behindertenbeauftragte o. ä.) bei allen Themen und Fragen der kommunalen Planungs- und Entscheidungsprozesse von Anfang an eingeholt? (Insbesondere bei der Entwicklung kommunaler Inklusionsprozesse, z. B. Aktionsplänen)
Werden alle Vorlagen in einer Kommune auf die inklusiven Grundsätze der UN-Behindertenrechtskonvention hin geprüft, ähnlich wie dies z. B. bei „Gendergerechtigkeit“ praktiziert wird? (Stichwort: Diversity-Mainstreaming)
Kann das Selbstvertretungsgremium (Beirat o. ä.) selbst entscheiden, ob eine Maßnahme seine Belange betrifft oder nicht?
Behindertenbeauftragte als Schnittstelle zwischen Verwaltung, Politik und Selbsthilfe
Behindertenbeauftragte sind wichtige Schlüsselpersonen, wenn es darum geht, Informationen zu Inklusion und behinderungsspezifischen Belangen in verschiedenen Arbeitsbereichen und Akteursgruppen zu vermitteln. Der*Die Behindertenbeauftragte arbeitet als Ombuds- und Ansprechperson für Menschen mit Behinderungen. Insgesamt ist er*sie beratend, koordinierend und vernetzend tätig. Innerhalb der Verwaltung agiert er*sie ressortübergreifend und kann damit Inklusion als Querschnittsthema bedienen. Die Einrichtung der Stelle eines*einer Behindertenbeauftragten ist für die Verwaltung eine sinnvolle Maßnahme, um die notwendige Federführung für den Prozess zur Schaffung von inklusiven Strukturen zu übernehmen. Für eine wirksame Arbeit des*der Behindertenbeauftragten müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Im folgenden Fragenset werden genau diese Voraussetzungen abgefragt.
Baden-Württemberg ist in dieser Sache schon einen Schritt weiter als NRW und hat die verbindliche Einrichtung einer Stelle für eine*n Behindertenbeauftagte*n in jedem Stadt-/Landkreis gesetzlich geregelt:
„Kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen (1) In jedem Stadt- und Landkreis ist eine Beauftragte oder ein Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen (kommunale Behindertenbeauftragte oder kommunaler Behindertenbeauftragter) zu bestellen. In den übrigen Gemeinden können kommunale Behindertenbeauftragte bestellt werden. Die kommunalen Behindertenbeauftragten sind unabhängig und weisungsungebunden.“
Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen Baden-Württemberg § 15
Übernimmt eine hauptamtliche behindertenbeauftragte Person federführend den Prozess zur Schaffung partizipativer Strukturen für die Verwaltung?
Ist das Amt der*des Behindertenbeauftragten an zentraler Stelle der Verwaltung angesiedelt (Bürgermeister*in/Landrät*in), um
Inklusion als Querschnittsthema voranzutreiben?
Erfährt die Arbeit des*der Behindertenbeauftragten Rückhalt und Unterstützung von der Verwaltungsleitung?
Arbeitet der*die Behindertenbeauftragte fachlich unabhängig und weisungsungebunden innerhalb der Verwaltung?
Ist der*die Behindertenbeauftragte mit weitreichenden Handlungs- und Zugriffsrechten ausgestattet, um die Interessen von Menschen mit Behinderungen im Querschnitt wirksam vertreten zu können? Besitzt er*sie beispielsweise ein Auskunftsrecht?
Wird der*die Behindertenbeauftragte ausreichend vergütet, vergleichbar mit der Gleichstellungsbeauftragten?
Wird der*die Behindertenbeauftragte als politische Instanz wahrgenommen?
Arbeitet der*die Behindertenbeauftragte politisch im Auftrag des Selbstvertretungsgremiums (Beirat o. ä.)?
Gibt es ein verbindliches Rollenprofil für den*die Behindertenbeauftragte*n, das in Form einer Satzung festgehalten wurde?
Richtet der*die Behindertenbeauftragte seine*ihre Arbeit nach den diversen Belangen der Menschen mit Behinderungen aus der Gemeinde aus?
Arbeitet der*die Behindertenbeauftragte moderierend und vermittelnd zwischen Verwaltung, Politik, Selbstvertretungsgremien und Menschen mit Behinderungen? (Zum Beispiel im Konfliktfall als Ombudsperson)
Bringt er*sie die Anliegen des Selbstvertretungsgremiums und der Einzelpersonen mit Behinderungen in die Politik und Verwaltung ein?
Unterstützt und berät der*die Behindertenbeauftragte die Verwaltung zu partizipativen Prozessen, d. h. wie Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen in Planungsprozesse einbezogen werden können?
Schafft und koordiniert er*sie neue und vielfältige Kontakte und Arbeitsgruppen innerhalb und außerhalb der Verwaltung, so dass die Vielfalt der Interessen von Menschen mit Behinderungen in allen Fachbereichen vertreten wird?
Wird der*die Behindertenbeauftragte in Inklusionsprozesse der Verwaltung von Anfang an, also von der Vorbereitung von Beschlüssen über die Erstellung von Masterplänen bis zur Festlegung strategischer Ziele der Kommune, einbezogen?
Gibt es kein Selbstvertretungsgremium (Beirat o. ä.): Fördert der*die Behindertenbeauftragte den Aufbau von Selbstvertretungsstrukturen?
Sorgt der*die Behindertenbeauftragte dafür, dass die Selbstvertreter*innen stets über alle wichtigen Verwaltungsvorgänge und politischen Entscheidungen informiert sind?
Berät er*sie als kompetente Fachkraft zu Verwaltungs- und kommunalpolitischen Prozessen die Selbstvertreter*innen bei ihrer strategischen Vorgehensweise zur Erreichung ihrer politischen Ziele?
Übernimmt der*die Behindertenbeauftragte für Ratsuchende eine Lotsenfunktion?
Betrifft kleine Gemeinden: Gibt es eine feste Ansprechperson, die den Kontakt zur Verwaltung / Politik hält und vermittelt?
Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung
Ein großer Teil des Engagements von Aktiven in den Interessenvertretungen, aber auch viele Maßnahmen und Fortschritte der Kommunen, werden nach außen wenig kommuniziert. Dabei kommt eine größere Sichtbarkeit allen zugute: Die Kommune kann zeigen, was sie leistet und die Interessenvertretungen werden bekannter. Sie werden als Anlaufstelle und Möglichkeit für ein eigenes Engagement wahrgenommen.
Die Sichtbarkeit der kommunalen Entwicklung hin zu mehr Inklusion wirkt zudem bewusstseinsbildend und sensibilisierend auf die Allgemeinheit. Bewusstseinsbildende Maßnahmen können Vorurteile abbauen und Diskriminierungen bekämpfen.
„(1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, sofortige, wirksame und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um
a) in der gesamten Gesellschaft, einschließlich auf der Ebene der Familien, das Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen zu schärfen und die Achtung ihrer Rechte und ihrer Würde zu fördern;
b) Klischees, Vorurteile und schädliche Praktiken gegenüber Menschen mit Behinderungen, einschließlich aufgrund des Geschlechts oder des Alters, in allen Lebensbereichen zu bekämpfen;
c) das Bewusstsein für die Fähigkeiten und den Beitrag von Menschen mit Behinderungen zu fördern.
(2) Zu den diesbezüglichen Maßnahmen gehören
a) die Einleitung und dauerhafte Durchführung wirksamer Kampagnen zur Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit mit dem Ziel,
i) die Aufgeschlossenheit gegenüber den Rechten von Menschen mit Behinderungen zu erhöhen,
ii) eine positive Wahrnehmung von Menschen mit Behinderungen und ein größeres gesellschaftliches Bewusstsein ihnen gegenüber zu fördern,
iii) die Anerkennung der Fertigkeiten, Verdienste und Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen und ihres Beitrags zur Arbeitswelt und zum Arbeitsmarkt zu fördern;
b) die Förderung einer respektvollen Einstellung gegenüber den Rechten von Menschen mit Behinderungen auf allen Ebenen des Bildungssystems, auch bei allen Kindern von früher Kindheit an;
c) die Aufforderung an alle Medienorgane, Menschen mit Behinderungen in einer dem Zweck dieses Übereinkommens entsprechenden Weise darzustellen;
d) die Förderung von Schulungsprogrammen zur Schärfung des Bewusstseins für Menschen mit Behinderungen und für deren Rechte.“
Unterstützt die Kommune bzw. die kommunale Pressestelle die politische Interessenvertretung (Selbstvertretungsgremium, Behindertenbeauftragte) in ihrer Öffentlichkeitsarbeit?
Wenn die Öffentlichkeitsarbeit durch die kommunale Pressestelle erfolgt: Werden bei der Planung und Umsetzung von PR-Maßnahmen Selbstvertreter*innen einbezogen, um sicherzustellen, dass im Sinne der Selbstvertreter*innen kommuniziert wird?
Stimmen sich die unterschiedlichen Arten der Interessenvertretung einer Kommune (Selbstvertretungsgremium, Behindertenbeauftragte) inhaltlich und zeitlich in ihrer Öffentlichkeitsarbeit ab und unterstützen sich
gegenseitig?
Gibt es Weiterbildungsmöglichkeiten für die Interessenvertretungen (Selbstvertretungsgremium, Behindertenbeauftragte) zur Durchführung von öffentlichkeitswirksamen sowie bewusstseinsbildenden Maßnahmen?
Werden effektive PR-Maßnahmen zur Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung getroffen, um die gesellschaftliche Wahrnehmung von Menschen mit Behinderungen zu verbessern?
Wird bei Öffentlichkeitsarbeit bestmöglich barrierefrei kommuniziert?
Barrierearme Kommunikation bedeutet, die eigene Kommunkation auf unterschiedliche Bedarfe auszurichten. Zum Beispiel:
• Informationen für Menschen mit Sehbehinderungen: digital, screenreader-tauglich, als Audiodateien,
mit Bild- und Videobeschreibungen
• Informationen für Menschen mit Hörbehinderung: schriftlich, in Gebärdensprache
• Informationen für Menschen mit Lernschwierigkeiten: mindestens in einfacher Sprache, bestenfalls in
Leichter Sprache
Werden Mitarbeiter*innen der kommunalen Pressestellen dazu angehalten, sich zum Thema „barrierefreie Kommunikation“ fortzubilden?
Unterstützt die Kommune die Öffentlichkeitsarbeit der politischen Interessenvertretung (Selbstvertretungsgremium, Behindertenbeauftragte) finanziell?
Selbstvertretung
„Nichts über uns ohne uns.“ – die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen in der Politik kann nur gelingen, wenn dieser Leitgedanke
der Behindertenbewegung berücksichtigt wird. Denn für eine zielgerichtete und praktikable Politik braucht es den Einsatz von Expert*innen in eigener Sache. Kommunen sind also gefragt, die Wege in die Politik zu öffnen und Selbstvertreter*innen ein wirksames politisches Engagement zu ermöglichen. Empowerment unterstützen, eine inklusive Haltung entwickeln und barrierefreie Rahmenbedingungen in der Kommunalpolitik schaffen – das sind die wesentlichen Grundlagen, die eine Kommune für ein gelingendes politisches Engagement von Menschen mit Behinderungen schaffen kann und soll.
„Die Vertragsstaaten garantieren Menschen mit Behinderungen die politischen Rechte sowie die Möglichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen zu genießen, und verpflichten sich,
b) aktiv ein Umfeld zu fördern, in dem Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten mitwirken können, und ihre Mitwirkung an den öffentlichen Angelegenheiten zu begünstigen, unter anderem
i) die Mitarbeit in nichtstaatlichen Organisationen und Vereinigungen, die sich mit dem öffentlichen und politischen Leben ihres Landes befassen, und an den Tätigkeiten und der Verwaltung politischer Parteien;
ii) die Bildung von Organisationen von Menschen mit Behinderungen, die sie auf internationaler, nationaler, regionaler und lokaler Ebene vertreten, und den Beitritt zu solchen Organisationen.“
Die organisierte Selbsthilfe als Ausgangspunkt für die politische Selbstvertretung
Eine organisierte Selbsthilfe vor Ort kann eine wertvolle Basis bilden, um die politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Kommunalpolitik auszubauen und zu stärken. Um ein Selbstvertretungsgremium wie zum Beispiel einen Beirat innerhalb der Kommunalpolitik zu etablieren, braucht es engagierte Menschen mit Behinderungen vor Ort, die mitarbeiten und ihre Bedarfe äußern. Gibt es vor Ort bereits eine Vernetzung von Selbsthilfegruppen und -vereinen in Form eines Selbsthilfe-Zusammenschlusses, ist die Rückkoppelung zur „Basis“ und damit die Legitimation des Beirats erleichtert. Die Rolle des Selbsthilfe-Zusammenschlusses kann es sein, die politische Arbeit zu begleiten und inhaltliche Impulse zu setzen. Auch Vertreter*innen können in den Beirat entsendet werden.
Im Vergleich zu einem Beirat ist der Selbsthilfe-Zusammenschluss in der Regel weniger formell. Die Beteiligung im Selbsthilfe-Kontext bietet einen geschützteren Rahmen und damit auch eine niedrigschwellige Möglichkeit sich politisch einzubringen. Über den Selbsthilfe-Zusammenschluss können Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen erreicht und zur Mitarbeit ermutigt werden. Damit wird eine auf Diversität basierende Gremienarbeit gefördert. Neben dem Selbsthilfe-Zusammenschluss können auch politisch aktive Einzelpersonen und einzelne Selbsthilfegruppen Impulse liefern und die Beiratsarbeit mitgestalten. Die Selbsthilfe ist das wichtigste Element der politischen Selbstvertretung. Ihre Organisation und Vernetzung sollte deshalb gefördert und unterstützt werden.
Wird die Rolle der Selbstvertretung als grundlegend und vorrangig für eine effektive Interessenvertretung anerkannt? Zum Beispiel: Stimmberechtigt in einem Vertretungsgremium sind nur Selbstvertreter*innen.
Wird das Engagement der Selbstvertreter*innen durch finanzielle und materielle Ressourcen ermöglicht? Etwa zur Finanzierung von Assistenzen und Umsetzung von Barrierefreiheit.
Erhält die organisierte Selbsthilfe Unterstützung bei der Kommunikation ihrer Bedarfe und Interessen in der Kommunalpolitik?
Wird die Arbeit der lokalen Selbsthilfe und des Selbsthilfe-Zusammenschlusses finanziell und ideell unterstützt?
Wenn es keinen örtlichen Selbsthilfe-Zusammenschluss gibt: Wird eine Gründung gefördert?
Werden Selbstvertreter*innen in ihrem Engagement aktiv in die kommunalpolitischen Prozesse eingebunden und wird ihnen in der Zusammenarbeit auf Augenhöhe begegnet?
Ist ein regelmäßiger Austausch zwischen Selbstvertretungsgremium (Beirat o. ä.), Behindertenbeauftragte*m und Menschen mit Behinderungen bzw. einer organisierten Selbsthilfe in barrierefreier Form sichergestellt?
Vertretung in Vielfalt
Damit die Vielfalt der Bedarfe und Perspektiven in der Politik gesehen und berücksichtigt werden können, braucht es eine divers aufgestellte Interessen bzw. Selbstvertretung. Eine Person mit Sehbehinderung hat beispielsweise ein anderes Alltagserleben und trifft auf andere Barrieren als eine Person mit Lernschwierigkeiten.
„Die Träger öffentlicher Belange wirken aktiv auf ein Umfeld hin, in dem Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend an der Gestaltung der inklusiven Lebensverhältnisse mitwirken können. Dabei sollen Menschen mit Behinderungen darin unterstützt und ermutigt werden, ihre Vereinigungsfreiheit wahrzunehmen, ihre eigenen Kompetenzen zu stärken, in ihren eigenen Angelegeheiten selbstständig und selbstbestimmt tätig zu werden, sowie ihre Interessen zu vertreten. Wesentlich hierfür sind insbesondere Organisationen von Menschen mit Behinderungen, die sie auf Landesebene und kommunaler Ebene vertreten, sowie geeignete unabhängige Beratungs- und Unterstützungsstrukturen.“
Sind die Ziele, Inhalte und Arbeitsmethoden der Interessenvertretungen (Selbstvertretungsgremium, Behindertenbeauftragte) darauf ausgerichtet, die Kommunalpolitik im Sinne der Interessen von Menschen mit Behinderungen überparteilich, effektiv und direkt mitzugestalten? Denken und handeln sie also behinderungsübergreifend?
Ist das Selbstvertretungsgremium (Beirat o. ä.) möglichst vielfältig aufgestellt? Das heißt: Sind Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen vertreten?
Wird der Aufbau eines divers aufgestellten Selbstvertretungsgremiums (Beirat o.ä.) angestrebt und unterstützt?
Gibt es für Beiratssitzungen eine Moderation, die beim Austausch und der Vermittlung der unterschiedlichen Interessen unterstützt und eine
gleichberechtigte Beteiligung aller Mitglieder ermöglicht?
Wird im Selbstvertretungsgremium (Beirat o.ä.) eine direkte Partizipation von Betroffenen einer anwaltschaftlichen Vertretung vorgezogen?
Haben die Expert*innen in eigener Sache eine Mehrheit gegenüber den anderen Mitgliedern des Selbstvertretungsgremiums (Beirat o. ä.) und verfügen sie über das alleinige Stimmrecht?
Wird im Selbstvertretungsgremium (Beirat o. ä.) daran gearbeitet, auch Gruppen einzubeziehen, die selten in Interessenvertretungen vertreten sind? Zum Beispiel: Menschen mit Lernschwierigkeiten, mit psychischen Erkrankungen oder Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf
Gibt es alternative und kreative Beteiligungsformen für die Menschen, die sich aufgrund ihrer Behinderung nicht in festen Strukturen wie einem Beirat beteiligen können? Zum Beispiel: Runde Tische, Arbeitsgemeinschaften, themenspezifische Projekte, Workshops oder Umfragen
Betrifft kleinere Kommunen, in denen es schwer ist, eine hohe Beteiligungsvielfalt herzustellen: Werden die Belange der Menschen mit Behinderungen berücksichtigt, die nicht selbst in der Interessenvertretung aktiv sind?
Niedrigschwellige Einstiege in die Interessenvertretung
Die Verfahren und Strukturen in der Kommunalpolitik sind komplex. Auch die politische Kommunikation folgt eigenen Regeln. Die Hemmschwelle, sich kommunalpolitisch zu beteiligen, ist bei vielen groß. Es braucht deshalb niedrigschwelligere Beteiligungsmöglichkeiten wie Arbeitsgruppen oder Beiräte.
„1) Die Vertragsstaaten garantieren Menschen mit Behinderungen die politischen Rechte sowie die Möglichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen zu genießen, und verpflichten sich,
b) aktiv ein Umfeld zu fördern, in dem Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten mitwirken können, und ihre Mitwirkung an den öffentlichen Angelegenheiten zu begünstigen, unter anderem
i) die Mitarbeit in nichtstaatlichen Organisationen und Vereinigungen, die sich mit dem öffentlichen und politischen Leben ihres Landes befassen, und an den Tätigkeiten und der Verwaltung politischer Parteien;
ii) die Bildung von Organisationen von Menschen mit Behinderungen, die sie auf internationaler, nationaler, regionaler und lokaler Ebene vertreten, und den Beitritt zu solchen Organisationen.“
Gibt es niedrigschwellige Einstiegsmöglichkeiten und -hilfen, um insbesondere neue Mitglieder in die politische Arbeit einzuführen? Zum Beispiel: Tandempartnerschaften, bei denen erfahrenere Mitglieder aus der Kommunalpolitik neue Mitglieder intensiv in die Mitarbeit einführen und coachen (beraten, anleiten, begleiten)
Ermöglichen und befördern Verwaltung und Politik offene Austauschmöglichkeiten, in denen Selbstvertreter*innen (ggf. unter sich) Bedarfe frei artikulieren können? So können Selbstvertreter*innen die politische Vertretungsarbeit kennenlernen und Selbstwirksamkeit erfahren.
Werden regelmäßig offene Veranstaltungen von den Interessenvertretungen (Selbstvertretungsgremium, Behindertenbeauftragte o. ä.) angeboten, um einen ersten Zugang für alle Interessierten zu ermöglichen?
Gibt es Weiterbildungsangebote zur politischen Arbeit, die als Einstieg in die Vertretungsarbeit genutzt werden können?
Barrierefreiheit
Barrierefreiheit ist eine der Grundvoraussetzungen für Teilhabe, auch in der Kommunalpolitik, und sollte zur Selbstverständlichkeit werden. Notwendige Unterstützungsangebote müssen sichergestellt werden. Unterschiedliche Formate für Sitzungen und Veranstaltungen sollten bei Bedarf genutzt werden. Alle Kommunikationswege sollten barrierefrei und vielseitig gestaltet sein: digital und analog.
„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.“
Sind alle relevanten Informationen aus Verwaltung und Kommunalpolitik barrierefrei? Das heißt: auffindbar, zugänglich und nutzbar?
Wird bei der Ermöglichung von Beteiligung vor allem auf die unterschiedlichen Bedürfnisse in Hinblick auf die Kommunikation der einzelnen Mitglieder eingegangen? Zum Beispiel: Leichte Sprache, Sitzungsdauer, Kommunikationsassistenten, Dolmetscher*innen
Sind alle Räumlichkeiten der kommunalpolitischen Sitzungen und Veranstaltungen ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar?
Erfolgt bei kommunalpolitischen Sitzungen und Veranstaltungen die Bereitstellung von Assistenzen selbstverständlich und unkompliziert? Zum Beispiel: Wird die Übersetzung in Gebärdensprache angeboten, ohne dass diese von Einzelpersonen umständlich und immer neu beantragt werden muss?
Werden bei kommunalpolitischen Veranstaltungen und Sitzungen alternative Formate in Betracht gezogen, zum Beispiel Hybrid-Veranstaltungen? (Vor-Ort-Veranstaltung mit Livestreamübertragung und Onlinebeteiligung)
Wird der individuelle Unterstützungsbedarf bei jeder Einladung zu kommunalpolitischen Veranstaltungen und Sitzungen abgefragt?
Werden bei kommunalpolitischen Veranstaltungen unterschiedliche Mittel genutzt, um beispielsweise Menschen Beteiligung auch nonverbal zu ermöglichen? (Zum Beispiel: Apps, die bei einer Veranstaltung einen Wortbeitrag per Chat ermöglichen)
Anerkennung und Wertschätzung
Auch wenn es eigentlich eine Selbstverständlichkeit im Umgang untereinander sein sollte: Die fehlende Anerkennung und Wertschätzung des ehrenamtlichen Engagements ist ein häufig genannter Kritikpunkt von Aktiven in der Selbstvertretung. Wertschätzende Kommunikation, ein Konstruktiver Austausch auch bei unterschiedlichen Bedürfnissen und Ansichten sowie eine regelmäßige Reflexion der eigenen Position sind wesentlich für einen gelingenden partizipativen Prozesses.
„(1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, sofortige, wirksame und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um
b) Klischees, Vorurteile und schädliche Praktiken gegenüber Menschen mit Behinderungen, einschließlich aufgrund des Geschlechts oder des Alters, in allen Lebensbereichen zu bekämpfen;
c) das Bewusstsein für die Fähigkeiten und den Beitrag von Menschen mit Behinderungen zu fördern.
(2) Zu den diesbezüglichen Maßnahmen gehören:
(a) ii) eine positive Wahrnehmung von Menschen mit Behinderungen und ein größeres gesellschaftliches Bewusstsein ihnen gegenüber zu fördern,
b) die Förderung einer respektvollen Einstellung gegenüber den Rechten von Menschen mit Behinderungen auf allen Ebenen des Bildungssystems, auch bei allen Kindern von früher Kindheit an.“
Werden die individuellen Möglichkeiten, Eigenschaften und Kompetenzen der Expert*innen in eigener Sache seitens der Verwaltung und Kommunalpolitik wertgeschätzt und wird ein defizitorientiertes Denken aktiv durchbrochen?
Wird Selbstvertreter*innen seitens der Verwaltung und Kommunalpolitik auf Augenhöhe begegnet?
Erhalten Verwaltungsmitarbeitende und Politiker*innen Weiterbildungsangebote zur Bewussteinsbildung und zur Förderung der inklusiven Öffnung?
Wird die Selbstvertretung als wichtiger und gleichberechtigter Bestandteil der kommunalen politischen Struktur wertgeschätzt, also in gleichem Maße unterstützt und entschädigt, wie vergleichbare politische Gremien (z. B. Fachausschüsse)?
Unterstützungs- und Entlastungsmöglichkeiten für die ehrenamtliche Vertretungsarbeit
Diejenigen, die sich in Interessenvertretungen engagieren, machen dies in vielen Fällen mit einem großen Einsatz von zeitlichen und auch finanziellen Ressourcen. Manchmal werden weite Anfahrten in Kauf genommen und Assistenzkosten aus der eigenen Tasche gezahlt. Weil die Kommune von ihrem bürgerschaftlichen Engagement profitiert, sollte dieses entsprechend unterstützt werden.
„(1) Um Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen mit dem Ziel, für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, zu gewährleisten.
(2) Die Vertragsstaaten treffen außerdem geeignete Maßnahmen […]
e) um menschliche und tierische Hilfe sowie Mittelspersonen, unter anderem Personen zum Führen und Vorlesen sowie professionelle Gebärdensprachdolmetscher und -dolmetscherinnen, zur Verfügung zu stellen mit dem Ziel, den Zugang zu Gebäuden und anderen Einrichtungen, die der Öffentlichkeit offenstehen, zu erleichtern;
f) um andere geeignete Formen der Hilfe und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen zu fördern, damit ihr Zugang zu Informationen gewährleistet wird […].“
Wird die Finanzierung jeglicher Assistenzbedarfe als selbstverständliche Leistung der Kommune betrachtet, vor kommunalen Veranstaltungen und Sitzungen abgefragt und aktiv angeboten?
Erhalten Selbstvertreter*innen die gleiche Aufwandsentschädigung wie andere Mitglieder kommunaler Gremien und bei Bedarf behinderungsbedingte Nachteilsausgleiche?
Nachteilsausgleiche können notwendig sein und ermöglichen ggf. erst eine aktive politische Teilhabe. Zu ihnen gehören zum Beispiel:
- persönliche Assistenz z. B. bei körperlichen Einschränkungen
- Übersetzungen in Leichte Sprache oder die Begleitung durch eine Verstehensassistenz bei Lernschwierigkeiten
- Gebärdensprachverdolmetschung für Gehörlose
- technische Hörhilfen für Schwerhörige
- zusätzlicher Kostenersatz z. B. für besondere Behinderten-Fahrdienste
- Übertragungen der Sitzungsmaterialien in barrierefreie Dokumente
Wird die vorbereitende Arbeit von Arbeitskreisen des Selbstvertretungsgremiums (Beirat o. ä.) gleichwertig entschädigt, wie die der Fraktionen und ihren Arbeitskreisen?
Wird Interessenvertreter*innen ermöglicht, sich fort- bzw. weiterzubilden, um zu einer Professionalisierung der Vertretungsarbeit beizutragen?
Vielen Dank für Ihre Teilnahme!
Mit dieser Checkliste können Sie sich ein strukturiertes Bild darüber machen, inwiefern sich die Interessenvertretung in Ihrem Wohnort an der UN-BRK orientiert. Alle Fragen haben die gesetzlichen Vorgaben der UN-BRK, des Behindertengleichstellungsgesetzes NRW und des Inklusionsgrundsätzegesetzes NRW zur Grundlage. Die Fragen sind damit gleichzeitig Empfehlungen, die zu einer wirksamen politischen Teilhabe auf Augenhöhe und zu einer Verbesserung der Vertretungsarbeit führen.
Das heißt: Je mehr Fragen Sie mit „Setzen wir größtenteils um“ und „Setzen wir vollständig um“ beantwortet haben, desto besser erfüllt die Interessenvertretung die bestehenden gesetzlichen Vorgaben und desto wirksamer arbeitet sie. In Bereichen wo Sie Fragen mit „Setzen wir wenig um“ und „Setzen wir nicht um“ besteht folglich noch Handlungsbedarf.
Ihre Auswertung
Ist in der kommunalen Hauptsatzung verankert, wie die Belange von Menschen mit Behinderungen gewahrt werden? (Vergleichbar mit der Wahrung der Belange von Frauen)
Wurde oder wird gemeinsam mit Selbstvertreter*innen transparent eine wirksame Vertretungsstruktur vor Ort entwickelt?
Wurde die Arbeitsgrundlage des Selbstvertretungsgremiums (z. B. Gremiensatzung des Beirats o.ä.) maßgeblich von Selbstvertreter*innen vorgegeben und bestimmt?
Benennt die Gremiensatzung die Mitwirkungs- und Entscheidungsrechte des Gremiums innerhalb der Kommunalpolitik?
Stellt die Gremiensatzung sicher, dass die Selbstvertreter*innen die inhaltliche Arbeit selbst bestimmen? Zum Beispiel: Erstellung der Tagesordnung, Wahl des Vorsitzes, Maßnahmen.
Wurden in der Gremiensatzung zuverlässige Eckpunkte formuliert zu: Zielen, Wahlverfahren, Aufgaben, Arbeitsweise, Rechten, Zusammensetzung, Ressourcen und Unterstützungsleistungen?
Wird das Selbstvertretungsgremium (Beirat o.ä.) als wesentlicher Bestandteil der Kommunalpolitik verstanden?
Wird das Selbstvertretungsgremium (Beirat o. ä.) als politischer Diskussions-, Verhandlungs- und Entscheidungspartner anerkannt und aktiv in die politischen Prozesse mit einbezogen?
Versteht sich das Selbstvertretungsgremium (Beirat o. ä.) in der Zusammenarbeit mit Politik und Verwaltung als kritisches Korrektiv bezogen auf politische Entscheidungen und die Arbeit der Verwaltung?
Wurden verlässliche und barrierefreie Informations- und Kommunikationswege geschaffen, die es den Mitgliedern des Selbstvertretungsgremiums (Beirat o. ä.) ermöglichen, die kommunalpolitischen Prozesse im Ganzen und dauerhaft nachzuvollziehen?
Gibt es eine regelmäßige und konstruktive Zusammenarbeit des Selbstvertretungsgremiums (Beirat o.ä.)/des*der Behindertenbeauftragten mit der Kommunalpolitik und Verwaltung (etwa durch barrierefrei gestaltete Austauschtreffen)?
Gibt es eine regelmäßige und konstruktive Zusammenarbeit des Selbstvertretungsgremiums (Beirat o. ä.) / des*der Behindertenbeauftragten mit der lokalen Selbsthilfe?
Wenn es keinen örtlichen Selbsthilfezusammenschluss gibt, wird eine Gründung gefördert?
Wird Inklusion als Querschnittsanliegen von der Verwaltung bearbeitet durch zum Beispiel eine*n Behindertenbeauftragte*n oder eine Koordinierungsstelle?
Wird die politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen grundsätzlich für alle Fachbereiche bei der Entwicklung und Planung von Prozessen als erforderlich betrachtet und angestrebt?
Wird die Expertise der Interessenvertretungen (Selbstvertretungsgremium, Behindertenbeauftragte o. ä.) bei allen Themen und Fragen der kommunalen Planungs- und Entscheidungsprozesse von Anfang an eingeholt? (Insbesondere bei der Entwicklung kommunaler Inklusionsprozesse, z. B. Aktionsplänen)
Werden alle Vorlagen in einer Kommune auf die inklusiven Grundsätze der UN-Behindertenrechtskonvention hin geprüft, ähnlich wie dies z. B. bei „Gendergerechtigkeit“ praktiziert wird? (Stichwort: Diversity-Mainstreaming)
Kann das Selbstvertretungsgremium (Beirat o. ä.) selbst entscheiden, ob eine Maßnahme seine Belange betrifft oder nicht?
Übernimmt eine hauptamtliche behindertenbeauftragte Person federführend den Prozess zur Schaffung partizipativer Strukturen für die Verwaltung?
Ist das Amt der*des Behindertenbeauftragten an zentraler Stelle der Verwaltung angesiedelt (Bürgermeister*in/Landrät*in), um
Inklusion als Querschnittsthema voranzutreiben?
Erfährt die Arbeit des*der Behindertenbeauftragten Rückhalt und Unterstützung von der Verwaltungsleitung?
Arbeitet der*die Behindertenbeauftragte fachlich unabhängig und weisungsungebunden innerhalb der Verwaltung?
Ist der*die Behindertenbeauftragte mit weitreichenden Handlungs- und Zugriffsrechten ausgestattet, um die Interessen von Menschen mit Behinderungen im Querschnitt wirksam vertreten zu können? Besitzt er*sie beispielsweise ein Auskunftsrecht?
Wird der*die Behindertenbeauftragte ausreichend vergütet, vergleichbar mit der Gleichstellungsbeauftragten?
Wird der*die Behindertenbeauftragte als politische Instanz wahrgenommen?
Arbeitet der*die Behindertenbeauftragte politisch im Auftrag des Selbstvertretungsgremiums (Beirat o. ä.)?
Gibt es ein verbindliches Rollenprofil für den*die Behindertenbeauftragte*n, das in Form einer Satzung festgehalten wurde?
Richtet der*die Behindertenbeauftragte seine*ihre Arbeit nach den diversen Belangen der Menschen mit Behinderungen aus der Gemeinde aus?
Arbeitet der*die Behindertenbeauftragte moderierend und vermittelnd zwischen Verwaltung, Politik, Selbstvertretungsgremien und Menschen mit Behinderungen? (Zum Beispiel im Konfliktfall als Ombudsperson)
Bringt er*sie die Anliegen des Selbstvertretungsgremiums und der Einzelpersonen mit Behinderungen in die Politik und Verwaltung ein?
Unterstützt und berät der*die Behindertenbeauftragte die Verwaltung zu partizipativen Prozessen, d. h. wie Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen in Planungsprozesse einbezogen werden können?
Schafft und koordiniert er*sie neue und vielfältige Kontakte und Arbeitsgruppen innerhalb und außerhalb der Verwaltung, so dass die Vielfalt der Interessen von Menschen mit Behinderungen in allen Fachbereichen vertreten wird?
Wird der*die Behindertenbeauftragte in Inklusionsprozesse der Verwaltung von Anfang an, also von der Vorbereitung von Beschlüssen über die Erstellung von Masterplänen bis zur Festlegung strategischer Ziele der Kommune, einbezogen?
Gibt es kein Selbstvertretungsgremium (Beirat o. ä.): Fördert der*die Behindertenbeauftragte den Aufbau von Selbstvertretungsstrukturen?
Sorgt der*die Behindertenbeauftragte dafür, dass die Selbstvertreter*innen stets über alle wichtigen Verwaltungsvorgänge und politischen Entscheidungen informiert sind?
Berät er*sie als kompetente Fachkraft zu Verwaltungs- und kommunalpolitischen Prozessen die Selbstvertreter*innen bei ihrer strategischen Vorgehensweise zur Erreichung ihrer politischen Ziele?
Übernimmt der*die Behindertenbeauftragte für Ratsuchende eine Lotsenfunktion?
Betrifft kleine Gemeinden: Gibt es eine feste Ansprechperson, die den Kontakt zur Verwaltung / Politik hält und vermittelt?
Unterstützt die Kommune bzw. die kommunale Pressestelle die politische Interessenvertretung (Selbstvertretungsgremium, Behindertenbeauftragte) in ihrer Öffentlichkeitsarbeit?
Wenn die Öffentlichkeitsarbeit durch die kommunale Pressestelle erfolgt: Werden bei der Planung und Umsetzung von PR-Maßnahmen Selbstvertreter*innen einbezogen, um sicherzustellen, dass im Sinne der Selbstvertreter*innen kommuniziert wird?
Stimmen sich die unterschiedlichen Arten der Interessenvertretung einer Kommune (Selbstvertretungsgremium, Behindertenbeauftragte) inhaltlich und zeitlich in ihrer Öffentlichkeitsarbeit ab und unterstützen sich
gegenseitig?
Gibt es Weiterbildungsmöglichkeiten für die Interessenvertretungen (Selbstvertretungsgremium, Behindertenbeauftragte) zur Durchführung von öffentlichkeitswirksamen sowie bewusstseinsbildenden Maßnahmen?
Werden effektive PR-Maßnahmen zur Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung getroffen, um die gesellschaftliche Wahrnehmung von Menschen mit Behinderungen zu verbessern?
Wird bei Öffentlichkeitsarbeit bestmöglich barrierefrei kommuniziert?
Barrierearme Kommunikation bedeutet, die eigene Kommunkation auf unterschiedliche Bedarfe auszurichten. Zum Beispiel:
• Informationen für Menschen mit Sehbehinderungen: digital, screenreader-tauglich, als Audiodateien,
mit Bild- und Videobeschreibungen
• Informationen für Menschen mit Hörbehinderung: schriftlich, in Gebärdensprache
• Informationen für Menschen mit Lernschwierigkeiten: mindestens in einfacher Sprache, bestenfalls in
Leichter Sprache
Werden Mitarbeiter*innen der kommunalen Pressestellen dazu angehalten, sich zum Thema „barrierefreie Kommunikation“ fortzubilden?
Unterstützt die Kommune die Öffentlichkeitsarbeit der politischen Interessenvertretung (Selbstvertretungsgremium, Behindertenbeauftragte) finanziell?
Wird die Rolle der Selbstvertretung als grundlegend und vorrangig für eine effektive Interessenvertretung anerkannt? Zum Beispiel: Stimmberechtigt in einem Vertretungsgremium sind nur Selbstvertreter*innen.
Wird das Engagement der Selbstvertreter*innen durch finanzielle und materielle Ressourcen ermöglicht? Etwa zur Finanzierung von Assistenzen und Umsetzung von Barrierefreiheit.
Erhält die organisierte Selbsthilfe Unterstützung bei der Kommunikation ihrer Bedarfe und Interessen in der Kommunalpolitik?
Wird die Arbeit der lokalen Selbsthilfe und des Selbsthilfe-Zusammenschlusses finanziell und ideell unterstützt?
Wenn es keinen örtlichen Selbsthilfe-Zusammenschluss gibt: Wird eine Gründung gefördert?
Werden Selbstvertreter*innen in ihrem Engagement aktiv in die kommunalpolitischen Prozesse eingebunden und wird ihnen in der Zusammenarbeit auf Augenhöhe begegnet?
Ist ein regelmäßiger Austausch zwischen Selbstvertretungsgremium (Beirat o. ä.), Behindertenbeauftragte*m und Menschen mit Behinderungen bzw. einer organisierten Selbsthilfe in barrierefreier Form sichergestellt?
Sind die Ziele, Inhalte und Arbeitsmethoden der Interessenvertretungen (Selbstvertretungsgremium, Behindertenbeauftragte) darauf ausgerichtet, die Kommunalpolitik im Sinne der Interessen von Menschen mit Behinderungen überparteilich, effektiv und direkt mitzugestalten? Denken und handeln sie also behinderungsübergreifend?
Ist das Selbstvertretungsgremium (Beirat o. ä.) möglichst vielfältig aufgestellt? Das heißt: Sind Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen vertreten?
Wird der Aufbau eines divers aufgestellten Selbstvertretungsgremiums (Beirat o.ä.) angestrebt und unterstützt?
Gibt es für Beiratssitzungen eine Moderation, die beim Austausch und der Vermittlung der unterschiedlichen Interessen unterstützt und eine
gleichberechtigte Beteiligung aller Mitglieder ermöglicht?
Wird im Selbstvertretungsgremium (Beirat o.ä.) eine direkte Partizipation von Betroffenen einer anwaltschaftlichen Vertretung vorgezogen?
Haben die Expert*innen in eigener Sache eine Mehrheit gegenüber den anderen Mitgliedern des Selbstvertretungsgremiums (Beirat o. ä.) und verfügen sie über das alleinige Stimmrecht?
Wird im Selbstvertretungsgremium (Beirat o. ä.) daran gearbeitet, auch Gruppen einzubeziehen, die selten in Interessenvertretungen vertreten sind? Zum Beispiel: Menschen mit Lernschwierigkeiten, mit psychischen Erkrankungen oder Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf
Gibt es alternative und kreative Beteiligungsformen für die Menschen, die sich aufgrund ihrer Behinderung nicht in festen Strukturen wie einem Beirat beteiligen können? Zum Beispiel: Runde Tische, Arbeitsgemeinschaften, themenspezifische Projekte, Workshops oder Umfragen
Betrifft kleinere Kommunen, in denen es schwer ist, eine hohe Beteiligungsvielfalt herzustellen: Werden die Belange der Menschen mit Behinderungen berücksichtigt, die nicht selbst in der Interessenvertretung aktiv sind?
Gibt es niedrigschwellige Einstiegsmöglichkeiten und -hilfen, um insbesondere neue Mitglieder in die politische Arbeit einzuführen? Zum Beispiel: Tandempartnerschaften, bei denen erfahrenere Mitglieder aus der Kommunalpolitik neue Mitglieder intensiv in die Mitarbeit einführen und coachen (beraten, anleiten, begleiten)
Ermöglichen und befördern Verwaltung und Politik offene Austauschmöglichkeiten, in denen Selbstvertreter*innen (ggf. unter sich) Bedarfe frei artikulieren können? So können Selbstvertreter*innen die politische Vertretungsarbeit kennenlernen und Selbstwirksamkeit erfahren.
Werden regelmäßig offene Veranstaltungen von den Interessenvertretungen (Selbstvertretungsgremium, Behindertenbeauftragte o. ä.) angeboten, um einen ersten Zugang für alle Interessierten zu ermöglichen?
Gibt es Weiterbildungsangebote zur politischen Arbeit, die als Einstieg in die Vertretungsarbeit genutzt werden können?
Sind alle relevanten Informationen aus Verwaltung und Kommunalpolitik barrierefrei? Das heißt: auffindbar, zugänglich und nutzbar?
Wird bei der Ermöglichung von Beteiligung vor allem auf die unterschiedlichen Bedürfnisse in Hinblick auf die Kommunikation der einzelnen Mitglieder eingegangen? Zum Beispiel: Leichte Sprache, Sitzungsdauer, Kommunikationsassistenten, Dolmetscher*innen
Sind alle Räumlichkeiten der kommunalpolitischen Sitzungen und Veranstaltungen ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar?
Erfolgt bei kommunalpolitischen Sitzungen und Veranstaltungen die Bereitstellung von Assistenzen selbstverständlich und unkompliziert? Zum Beispiel: Wird die Übersetzung in Gebärdensprache angeboten, ohne dass diese von Einzelpersonen umständlich und immer neu beantragt werden muss?
Werden bei kommunalpolitischen Veranstaltungen und Sitzungen alternative Formate in Betracht gezogen, zum Beispiel Hybrid-Veranstaltungen? (Vor-Ort-Veranstaltung mit Livestreamübertragung und Onlinebeteiligung)
Wird der individuelle Unterstützungsbedarf bei jeder Einladung zu kommunalpolitischen Veranstaltungen und Sitzungen abgefragt?
Werden bei kommunalpolitischen Veranstaltungen unterschiedliche Mittel genutzt, um beispielsweise Menschen Beteiligung auch nonverbal zu ermöglichen? (Zum Beispiel: Apps, die bei einer Veranstaltung einen Wortbeitrag per Chat ermöglichen)
Werden die individuellen Möglichkeiten, Eigenschaften und Kompetenzen der Expert*innen in eigener Sache seitens der Verwaltung und Kommunalpolitik wertgeschätzt und wird ein defizitorientiertes Denken aktiv durchbrochen?
Wird Selbstvertreter*innen seitens der Verwaltung und Kommunalpolitik auf Augenhöhe begegnet?
Erhalten Verwaltungsmitarbeitende und Politiker*innen Weiterbildungsangebote zur Bewussteinsbildung und zur Förderung der inklusiven Öffnung?
Wird die Selbstvertretung als wichtiger und gleichberechtigter Bestandteil der kommunalen politischen Struktur wertgeschätzt, also in gleichem Maße unterstützt und entschädigt, wie vergleichbare politische Gremien (z. B. Fachausschüsse)?
Wird die Finanzierung jeglicher Assistenzbedarfe als selbstverständliche Leistung der Kommune betrachtet, vor kommunalen Veranstaltungen und Sitzungen abgefragt und aktiv angeboten?
Erhalten Selbstvertreter*innen die gleiche Aufwandsentschädigung wie andere Mitglieder kommunaler Gremien und bei Bedarf behinderungsbedingte Nachteilsausgleiche?
Nachteilsausgleiche können notwendig sein und ermöglichen ggf. erst eine aktive politische Teilhabe. Zu ihnen gehören zum Beispiel:
- persönliche Assistenz z. B. bei körperlichen Einschränkungen
- Übersetzungen in Leichte Sprache oder die Begleitung durch eine Verstehensassistenz bei Lernschwierigkeiten
- Gebärdensprachverdolmetschung für Gehörlose
- technische Hörhilfen für Schwerhörige
- zusätzlicher Kostenersatz z. B. für besondere Behinderten-Fahrdienste
- Übertragungen der Sitzungsmaterialien in barrierefreie Dokumente
Wird die vorbereitende Arbeit von Arbeitskreisen des Selbstvertretungsgremiums (Beirat o. ä.) gleichwertig entschädigt, wie die der Fraktionen und ihren Arbeitskreisen?
Wird Interessenvertreter*innen ermöglicht, sich fort- bzw. weiterzubilden, um zu einer Professionalisierung der Vertretungsarbeit beizutragen?
Sie haben die Checkliste ausgefüllt, wie geht es weiter?
Das Ergebnis der Checkliste zeigt Ihnen, in welchen Bereichen Ihre Kommune Aufholbedarf hat. Damit erhalten Sie konkrete Ansatzpunkte zur Verbesserung der wirksamen politischen Teilhabe in Ihrem Wohnort. Um hierzu passgenaue Lösungswege zu entwickeln, können Sie unsere Praxis-Tipps nutzen. Sortiert nach den Themenbereichen der Checkliste finden Sie zum Beispiel:
- Anlaufstellen
- Handlungstipps
- weitere Hintergrundinformationen